Tradgem1
Richtlinien
  1. Grundlage
    • Seit der Gründung des Bataillons als Luftlande-Jäger-Bataillon 106 in Ellwangen, später Sigmaringen und vor allem seit Stationierung in der Garnisonstadt Lebach, haben Soldaten und zivile Mitarbeiter in treuer Pflichterfüllung und durch dienstliche Leistungen das Selbstbewusstsein der Lebacher Fallschirmjäger und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit geschaffen, das die aktiven Soldaten und die zivilen Mitarbeiter erhalten wollen.
    • Die Aktiven fühlen sich den Ehemaligen verbunden.
    • Der Dienst der Fallschirmjäger ,das Erlebnis kameradschaftlicher Gemeinschaft und die Erinnerung an die Garnison verbinden und sind Grundlage der Traditionspflege. 
  2. Zweck der Traditionsgemeinschaft
    • Pflege der kameradschaftlichen Verbundenheit der ehemals und der aktiv dienenden Soldaten und zivilen Mitarbeitern des Lebacher Fallschirmjägerbataillons und der selbständigen Kompanien.
    • Bewahrung der Erinnerung an die Vergangenheit des Verbandes und der Kompanien.
    • Bewahrung des öffentlichen Ansehens in der Garnisonsstadt Lebach
    • Pflege der auf Leistung und Pflichterfüllung begründeten Tradition gemäß den gültigen Erlassen und Richtlinien der Bundeswehr.
  3. Form des Zusammenschlusses
    • Die Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger ist ein ideeller unverbindlicher Zusammenschluss ihrer Mitglieder. Sie ist eine Vereinigung, auf die das Recht des nichtrechtmäßigen Vereins anzuwenden ist. Sie ist nicht auf Gewinn oder steuerlichen Vorteil angelegt.
    • Das Fallschirmjägerbataillon fördert und unterstützt im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten den Bestand und die Veranstaltungen der Traditionsgemeinschaft.
    • Der jeweilige Bataillonskommandeur übernimmt die dienstliche Aufsicht der Angelegenheiten der Traditionsgemeinschaft
  4. Mitgliedschaft
    • Mitglieder können werden:
      • die ehemaligen Offiziere, Beamten, Unteroffiziere, längerdienende Soldaten und  zivile Mitarbeiter des Fallschirmjägerbataillons 261, der Luftlandemörserkompanie und der Luftlandesanitätskompanie 260,
      • die Ehrennadelträger des Fallschirmjägerbataillons 261,
      • die aktiven Offiziere, Beamten, Offizieranwärter, Feldwebel und längerdienende Soldaten des Bataillons und der selbständigen Kompanien,
      • Damen und Herren zivile Mitarbeiter des Bataillons und der selbständigen Kompanien,
      • ehemaligen wehrpflichtigen Soldaten und kurzdienenden Zeitsoldaten steht die Mitgliedschaft ebenfalls offen.
      • Vertreter der Stadtverwaltung der Garnisonsstadt Lebach.
      • Freunde und Förderer der Lebacher Fallschirmjäger
    • Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie beginnt mit dem Tag der schriftlichen Antragstellung und endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Gemeinschaft.
    • Der Ausschluss eines Mitgliedes wird durch 2/3 Mehrheit des Vorstandes entschieden, wenn ein Mitglied
      • den Interessen und dem Zweck der Gemeinschaft zuwiderhandelt,
      • dem Ansehen der Gemeinschaft schadet,
      • mit Zahlung von 2 Jahresbeiträgen überfällig ist.
    • Die Mitgliederkartei wird nach den Richtlinien des Datenschutzes geführt.
    • Es besteht Beitragspflicht. Die Höhe des Beitrages wird alle 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 5,- Euro jährlich. 
  5. Organe der Traditionsgemeinschaft
    • Mitgliederversammlung
    • Vorstand 
  6. Mitgliederversammlung
    • Die Mitgliederversammlung wird alle 2 Jahre in Verbindung mit Veranstaltungen der Traditionsgemeinschaft einberufen. Die Einladungen erfolgen schriftlich.
    • Die Mitgliederversammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.
    • Aufgaben der Mitgliederversammlung:
      • Wahl des Vorstandes
      • Beaufsichtigung des Vorstandes durch Entgegennahme des Geschäftsberichtes,
      • Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder oder des gesamten Vorstandes, wenn zwingende Gründe vorliegen,
      • Entlastung des Vorstandes
      • Festsetzung des Mitgliederbeitrages,
      • Wahl von 2 Kassenprüfern.
    • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
    • Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten und vom Geschäftsführer nachzuweisen.
  7. Vorstand der Traditionsgemeinschaft
    • Der Vorstand besteht aus:
      • Vorsitzender
      • 2. Vorsitzender, zugleich Geschäftsführer
      • Schriftführer
      • Kassenführer
      • Beigeordneter Ehemalige
      • Beigeordneter Aktive
      • Beigeordneter Ehrennadelträger
    • Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
    • Der Vorstand wird alle 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. In Ausnahmefällen ist die Durchführung einer Briefwahl möglich.
    • Die Vorstandsmitglieder sollen möglichst im Großraum Lebach wohnhaft sein.
  8. Aufgaben des Vorstandes
    • Jährlich einmal Unterrichtung über das Geschehen im Fallschirmjägerbataillon 261, in den selbständigen Kompanien und in der Garnison Lebach durch eine Info-Schrift.
    • Planung, Vorbereitung und Leitung des Treffens der Traditionsgemeinschaft möglichst alle 2 Jahre in der Garnison Lebach.
    • Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen in Verbindung mit den Treffen der Traditionsgemeinschaft.
    • Zusammenarbeit mit dem Kommandeur Fallschirmjägerbataillon 261 und halten der Verbindung zur Stadtverwaltung Lebach.
    • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und des sonstigen Vermögens der Traditionsgemeinschaft
    • Zusammenarbeit mit den Lebacher Kameradschaften des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr und des Bundes Deutscher Fallschirmjäger
  9. Sonstiges
    • Durch Kommandeur Fallschirmjägerbataillon werden
      • dem Vorstand Räumlichkeiten für Besprechungen bereitgestellt,
      • dem Vorstand Recht auf Vortrag seiner Anliegen und Recht auf persönliche Entscheidung in Angelegenheiten der Traditionsgemeinschaft gewährt,
      • die Arbeit des Geschäftsführers unterstützt,
      • der Einsatz des Kassenprüfers unterstützt,
      • die Veranstaltungen der Traditionsgemeinschaft unterstützt, soweit dienstlich vertretbar
    • Die Beiträge und eventuelle Spenden sind vorrangig für Büromaterial, Porto, Gestaltung der Info-Schrift sowie für die Gestaltung der Veranstaltungen zu verwenden.
    • Bei Auflösung der Traditionsgemeinschaft entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens.
    • Bankverbindung der Traditionsgemeinschaft Lebacher Fallschirmjäger:
    • Kreissparkasse Lebach
    • Kontonummer:    226-27447-0
    • Bankleitzahl:        593 501 10
    • Diese Richtlinien wurden im Einvernehmen mit dem Kommandeur Fallschirmjägerbataillon 261 entworfen
    • Die Richtlinien treten mit Gründung der Traditionsgemeinschaft am 8. Mai 1991 in Kraft.
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